Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenverkauf-u.Lieferungen
  


  Rückgaberecht !
  Auf alle in unserem Online Shop gekauften Waren erhalten Sie ein
  gesetzliches Wiederrufs- und Rückgaberecht von 14 Tagen.
  
 Gesetzliches Rückgaberecht nur für Endverbraucher!

I. Vertragsgegenstand
1. Die Verkaufsbedingungen Teile gelten sowohl für neue als
auch gebrauchte Teile sowie Teile zweiter Wahl.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

II. Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Lieferfirma
(R&H). Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Aus-
übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, gilt in jedem Fall der am Tag der Lieferung
gültige (Listen) Preis des Verkäufers, zuzüglich Umsatzsteuer
als Kaufpreis. Verpackung und Versendung sowie sonstige
vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transport-
versicherung, werden gesondert berechnet.

III. Auslandslieferungen
Für Lieferungen in Länder der EG gilt die derzeit gültige
Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Lieferung in Länder außerhalb der EG wird keine
Mehrwertsteuer berechnet.

IV. Mindestbestellwert
Bitte beachten Sie die Mindestbestellwerte. Darunter können
wir Ihren Auftrag nicht wirtschaftlich bearbeiten.

V. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Über-
gabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Über-
sendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur
dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers un-
bestritten ist oder einrechtskräftiger Titel vorliegt: ein Zurück-
behaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit
es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

VI. Lieferung und Lieferverzug
1. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kauf-
gegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine
und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
davon unberührt.

2. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im
Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs bleiben während
der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Ab-
weichungen unter Berücksichtigung der Interessen des
Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer
oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des
bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht,
können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem
Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden
Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der
Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäfts-
beziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem
Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers
ist der Verkäufer nach seiner Wahl für Teile des Kaufgegen-
standes zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt insoweit
verpflichtet, als der Wert des Kaufgegenstandes sämtliche mit
dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
um 20% übersteigt und für die übrigen Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene
Sicherung besteht.

2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über
den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich
eine Nutzung einräumen.















VIII. Sachmangel
1a. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln neuer Teile
verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei
Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, soweit nicht in
den folgenden Absätzen etwas anderes vereinbart wird. Ist der
Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
beschränken sich Sachmängelansprüche jedoch nach Ablauf
des ersten Jahres auf die Beseitigung des Mangels nach den
technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung
fehlerhafter Teile ohne Berechnung der dazu erforderlichen
Arbeits- und Materialkosten. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Bei anderen Käufern (Verbraucher)
verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln
in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

1b. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln von
gebrauchten Teilen verjähren in sechs Monaten ab Ablieferung
des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei anderen
Käufern (Verbraucher) verjähren Ansprüche des Käufers
wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes.

1c. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben
weitergehende Ansprüche unberührt.

2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
   a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim
       Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller für die
       Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben
       geltend machen. Im letzten Fall hat der Käufer den
       Verkäufer hiervon zu unterrichten.
   b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers
   c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der
       Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kauf-
       gegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des
       Kaufvertrages geltend machen.

IX. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzu-
kommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der
Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertrags-
abschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese
Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den
betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung
(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der
Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des
Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile
bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Für leicht
fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes 
verursachte Schäden wird nicht gehaftet.

2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt 
eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Ver-
schweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie
oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkt-
haftungsgesetz unberührt.

3. Der Verkäufer ist auch für die während des Verzugs durch
Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich,
es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung
eingetreten wäre.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung des gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des
Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist der Standort des Verkäufers.

2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel-
und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand
Oberhausen.

3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsab-
schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber
dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

4. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.April1980 
über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine
Anwendung.

Home