Aktuelle Gerichtsurteile
 
Restwert-Gutachten ist geeignete Grundlage
  
Angebote einer Börse müssen nicht berücksichtigt werden.
   Geschädigte müssen sich nicht von der gegnerischen Versicherung auf ein höheres
   Restwertgebot aus einer Internetbörse verweisen lassen, auch wenn der vom
   Sachverständigen ermittelte Restwert unter den Geboten liegt.
   "Landgericht Mühlhausen in Anlehnung an BGH-Rechtsprechung (AZ: 2S 215/08)"
 
Keine Bindung an Inspektionen bei Gebrauchtwagengarantie
   BGH schmettert Ausschlussklauseln ab.
   Eine strikte Bindung des Käufers, Inspektionen ausschließlich in der Werkstatt des
   Garantiegebers ausführen zu lassen, ist laut BGH unwirksam.
   Der Käufer wird dadurch unangemessen benachteiligt.
   "BGH (AZ: VIII ZR 354/08)"
 
Kein Garantieverlust bei Arbeiten in freien Werkstätten
   GVO- Richtlinie der europäischen Union.
  
Eine allgemeine Verpflichtung zur Wartung oder Instandsetzung des Autos innerhalb
   des zugelassenen Netzes während eines Garantiezeitraums würde die Verbraucher
   ihres Rechtes berauben, sich für für die Wartung oder Instandsetzung ihres Fahrzeuges
   in einer unabhängigen Werkstatt zu entscheiden, und würde diese Werkstätten,
   insbesondere im Fall der erweiterten Gewährleistung an einem wirksamen Wettbewerb
   mit dem zugelassenen Netz verhindern.
   Der Wiederruf einer verbindlichen Garantiezusage ist durch inländisches Recht zu ahnden.
  
(Artikel 4 GVO- Leitfaden 3.2.)
 
Stärkung der fiktiven Abrechnung
   Reparatur durch freie widerspricht dem Anspruch nicht.
  
Bei fiktiver Schadensberechnung sind die Stundenverrechnungssätze einer
   markengebundenen Fachwerkstatt anzurechnen, auch dann wenn der Schaden
   in einer freien Werkstatt behoben wird.
   "Landgericht Saarbrücken (AZ: 16 0 365/07)"
 
Volle Schadensvergütung bei fiktiver Abrechnung
   Richter monieren Kürzungspraxis der Versicherer
   Ein Geschädigter kann auch bei fiktiver Abrechnung den Ersatz der Stundenverrechnungssätze
   einer markengebundenen Fachwerkstatt sowie der dort berechneten UPE-Aufschläge
   und Verbringungskosten beanspruchen.
   Dem Geschädigten steht die Wahl des Abrechnungsmodus grundsätzlich frei.
   "BGH (AZ: VI ZR 398/02)"
   "Landgericht Saarbrücken (AZ: 16 0 365/07)"
   "Landgericht Bad Schwalbach (AZ: 3 C 240/09)"
 
Reparatur mit Gebrauchtteilen
   Kosten einer notwendigen Nachbesichtigung trägt die Versicherung.

   Eine Reparatur mit Gebrauchtteilen im Rahmen der 130%- Grenze ist auch dann
   erstattungspflichtig, wenn zuvor durch ein Gutachten höhere Reparaturkosten mit
   Neuteilen festgestellt wurden. Die Kosten für die Nachbesichtigung trägt die Versicherung.
   "Landgericht Münster (AZ: 1 S 224/08)"
 
Auch eine "Reparatur ohne Auftrag" ist zu bezahlen
   Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
   Werkstattkunden müssen ordnungsgemäß geleistete Reparaturarbeiten auch dann bezahlen,
   wenn sie hierfür keinen offiziellen Auftrag erteilt haben.
   Laut Urteil ergibt sich der Anspruch der klagenden Werkstatt aus "ungerechtfertigter Bereicherung"
   des Beklagten. Gem. § 818 Abs.2 BGB ist bei Werk- und Dienstleistungen, die ohne
   vertragliche Grundlage ausgeführt werden eine übliche oder angemessene Vergütung
   als Wertersatz zu leisten.
   "OLG Sachsen- Anhalt (AZ: 1 U 84/09)"
 
Definition der "Durchrostung"
   Nicht jeder Rostansatz ist eine Durchrostung von innen nach außen!
  
Unter einer Durchrostung ist im allgemeinen Sprachgebrauch mindestens eine korrosionsbedingte,
   die Substanz erheblich schädigende Schwächung des Karosserieblechs zu verstehen. Soweit keine
   Durchrostung im engeren Sinne gegeben ist, muss die Korrosion wenigstens ein Ausmaß erreicht
   haben, dass aus technischen Gründen Maßnahmen erforderlich sind, um eine unmittelbar
   bevorstehende vollständige Durchrostung zu verhindern oder die Verkehrssicherheit des
   Fahrzeugs nicht zu gefährden. Dagegen genügen rein optische und oberflächliche Beeinträchtigungen
   auch dann nicht, wenn sie das optische Erscheinungsbild stören und bei einem Fahrzeug der
   sogenannten Premiumklasse eigentlich nicht zu erwarten ist.
   Im Hinblick auf den 30-jährigen Garantiezeitraum kann ein verständiger Kunde nicht
   ernsthaft annehmen, dass die Beklagte die Verpflichtung übernehmen wollte, selbst gegen
   Ende der Garantie für jede sichtbare Rosterscheinung einzutreten.
   "Oberlandesgericht Stuttgart (AZ: 1 U 74/08)"
  
"Verbringungskosten" müssen ersetzt werden
   Auch bei "fiktiver Abrechnung" müssen Verbringungskosten ersetzt werden!
   Bei einem Unfallschaden mit fiktiver Abrechnung muss die gegnerische Versicherung dem
   Geschädigtem nicht nur die Reparaturkosten sondern auch die Verbringungskosten in
   vollem Umfang ersetzen. Die Kostenkalkulation des Sachverständigen ist entscheident.
   "Landgericht Koblenz (AZ: 13 S 7/09)"
 
Werkstatt haftet nicht bei fehlerhaftem Teil
   Typischer Fall für Produkthaftung.
   In der Regel muss eine Werkstatt nicht für einen kapitalen Motorschaden haften, wenn bei
   einer Generalüberholung des Motors unwissentlich ein fehlerhaftes Ersatzteil eingebaut wurde.
   Wenn der Motorschaden unstreitig Folge eines Defekts des eingebauten äußerlich
   makellosen Original-Neuteil ist, liegt ein typischer Fall der Produkthaftung vor, und nicht
   der Fall der Sachmängelhaftung. Der Beklagte ist dann der Hersteller des Ersatzteils.
   "Landgericht Coburg (AZ: 22 O 188/07), Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 5 U 183/07)"
 

 

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